Wir rechnen überwiegend auf Grundlage der ermittelten Schadenhöhe ab. Die Abrechnung stellt sicher, dass auch bei kleinen Schäden das Gutachten bezahlbar bleibt. So liegen die Kosten für ein Schadengutachten bei einer Schadenhöhe von ca. 2.300,00 € je nach Aufwand bei ca. 350,00 € zzgl. Nebenkosten. Die Kosten für eine Gebrauchtwagenschätzung liegt bei
150,00 € zzgl. MwSt.
Bei einem Unfall trägt grundsätzlich der Unfallverursacher bzw. dessen eintretende Haftpflichtversicherung die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
Für einen Fahrzeugschaden unter 750,00 € erstellen wir Ihnen gerne eine Kostenvoranschlag.
Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der Schadenfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten Sachverständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Falls keine Einigung zustande kommt, entscheidet ein Obergutachter. Einige Rechtsschutzversicherer, so z. B. der ADAC-Rechtsschutz, übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.